Warum sollte man eine Privathaftpflicht-Versicherung besitzen?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch § 823). Dabei spielt es keine Rolle, ob eine direkte Unachtsamkeit die Folge war.
Wir machen Ihnen jeder Zeit gerne ein für Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittenes Angebot.
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Dies sind unsere Haftpflicht-Versicherungsleistungen für Privatkunden im Detail:
Privat-Haftpflichtversicherung
Tierhalter- & Spezial-Haftpflichtversicherung für Nutztiere, Tierpensionen, Reitvereine