Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge eröffnen, können Sie nicht nur Ihr Image als Arbeitgeber verbessern, sondern in der Regel auch von Steuervorteile profitieren. Dabei wird ein Teil des Gehaltes umgewandelt, freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers für die Ansparung genutzt bzw. es werden Überstunden angespart und im Versorgungsfall ausgezahlt.