VERDIE Management GmbH
NEUBAUVERSICHERUNG

Neubauversicherungen für Gewerbekunden

Ein Neubau kann schnell teurer werden, als erwartet – insbesondere aufgrund überraschend auftretender Schadensfälle. Sichern Sie sich als Bauherr gegen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten ab.

Folgende Versicherungen haben wir für Sie im Angebot:

  • Feuerrohbauversicherung

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Bauleistungsversicherung

  • Wir empfehlen, das Gesamtpaket abzuschließen.

    Was wird von einer Feuerrohrbauversicherung abgedeckt?

    Fast alle Banken und Bausparkassen verlangen vom Bauherrn den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung, bevor ein Kredit ausgezahlt wird.

    Sie kommt auf, wenn das Bauprojekt durch:

  • Brand

  • Blitzschlag

  • oder Explosion

  • Schaden nimmt – und das gilt auch dann, wenn das Feuer durch Unachtsamkeit entsteht oder jemand mutwillig Ihre Baustelle anzündet. Bis zum Einzug in das neue Heim ist diese Versicherung kostenlos. Danach beginnt der Versicherungsschutz für die eigentliche Gebäudeversicherung.

    In welchen Fällen greift eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

    Als Bauherr ist man nicht nur für eigene Missgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für die der übrigen am Bau beteiligten Helfer, insbesondere für Privatpersonen.

    Man hat folgende Pflichten, für die man im Schadensfall haftbar gemacht werden kann:

  • Verkehrssicherungspflicht:

    Die Baustelle muss ausreichend abgesichert sein, damit Unfälle vermieden werden.

  • Überwachungspflicht:

    Es sind regelmäßige Stichproben auf der Baustelle durchgeführt werden.

  • Auswahlpflicht:

    Der Bauherr übernimmt die Verantwortung für alle am Bau Beteiligten.

  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sichert Sie finanziell ab und kümmert sich um Ihre Belange, falls Sie auf Schadensersatz verklagt werden.

    Was kann eine Bauleistungs-Versicherung für Sie leisten?

    Auch, wenn Sie Ihren Neubau sorgfältig geplant haben und er von erfahrenen Fachleuten errichtet wird, können unvorhersehbare Dinge geschehen, die weder vom Bauherrn, Bauträger oder Bauunternehmer im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Extreme Witterungsverhältnisse, Vandalismus oder auch nur ein kurzer Augenblick Unachtsamkeit eines Mitarbeiters können katastrophale finanzielle Folgen haben.

    Eine Bauleistungs-Versicherung bietet Entschädigung bei:

  • Außergewöhnlichen Witterungseinflüssen

    (z. B. Sturm, Überschwemmung)

  • Unbekannten Eigenschaften

    des Baugrundes

  • Mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung

    durch Unbekannte

  • Diebstahl

    von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen

  • Glasbruch

    (abhängig von der jeweiligen Gesellschaft)

  • Dabei kann die Bauleistungsversicherung vom Bauherrn selbst, vom Bauträger oder vom Bauunternehmer abgeschlossen werden und deckt somit die Interessen der am Bau Beteiligten. 

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