VERDIE Management GmbH
BAUHERRENVERSICHERUNG

Bauherren-Versicherungen für private Neubauten

Was gilt es zum Thema Bauherren-Versicherung zu beachten?

Ein Neubau kann schnell teurer werden, als erwartet – insbesondere aufgrund überraschend auftretender Schadenfälle. Sichern Sie sich als Bauherr gegen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten ab. 

Folgende Versicherungen haben wir für Sie dazu im Angebot:

  • Feuerrohbauversicherung

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Bauleistungsversicherung

  • Unsere Empfehlung ist hier ein Gesamtpaket abzuschließen.

    Was wird von einer Feuerrohrbauversicherung abgedeckt?

    Fast alle Banken und Bausparkassen verlangen vom Bauherrn den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung, bevor ein Kredit ausgezahlt wird. 

    Sie kommt auf, wenn das Bauprojekt Schaden nimmt durch:

  • Brand

  • Blitzschlag

  • oder Explosion

  • Dies gilt auch dann, wenn das Feuer durch Unachtsamkeit entsteht oder jemand mutwillig Ihre Baustelle anzündet. Bis zum Einzug in das neue Heim ist diese Versicherung kostenlos. Danach beginnt der Versicherungsschutz für die richtige Gebäudeversicherung.

    Was bietet Ihnen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

    Als Bauherr ist man nicht nur für eigene Missgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für die der übrigen am Bau beteiligten Helfer, insbesondere für Privatpersonen.

    Die Bauherren-Haftpflichtversicherung tritt in Kraft bei:

  • unzureichender Sicherung der Baustelle

  • umfallenden Gerüstaufbauten

  • mangelhafter Grubenabdeckung

  • ungenügender Absperrung der Baustelle

  • Abriss & Altbaugefährdung Dritter

  • Was kann eine Bauleistungsversicherung für Sie leisten?

    Auch, wenn Sie Ihren Neubau sorgfältig geplant haben und er von erfahrenen Fachleuten errichtet wird, können unvorhersehbare Dinge geschehen, die weder vom Bauherrn, Bauträger oder Bauunternehmer im Voraus realistisch kalkuliert werden können.

    Eine Bauleistungsversicherung bietet Entschädigung bei:

  • ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Witterungseinflüssen (z. B. Sturm, Überschwemmung)

  • unbekannten Eigenschaften des Baugrundes

  • mutwillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte

  • Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen

  • Glasbruch

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